AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Software

Der Begriff "Software", wie er nachstehend benutzt wird, umfaßt das Programm selbst sowie alle zugehörigen Gegenstände wie Datenträger, Dokumentationen usw.

2. Geltungsbereich

Die Lieferung von Software, Hardware und Zubehör erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen, die mit Vertragsabschluß bzw. Auftragserteilung als für beide Seiten verbindlich anerkannt werden. Etwaige entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Lieferung

Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine sind stets nur ungefähr. Umstände, die von Rundel Datentechnik nicht zu vertreten sind, wie z.B. Unfälle, Krankheit, Arbeitsniederlegungen, Unterbrechung der Energieversorgung, Rohstoffmangel und sonstige Ursachen, die uns bei der Lieferung behindern, berechtigen uns zum Rücktritt oder zur Verzögerung der Lieferung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Versand-, Anlieferungs-, Verpackungs- und Installationskosten.

4. Zahlung

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Wechselkosten und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückhaltungsrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug ist Rundel Datentechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

5. Gefahrenübergang

Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Sendung von Rundel Datentechnik gegen Transportschäden versichert. Die Kosten für die Transportversicherung trägt der Auftraggeber.

6. Eigentumsvorbehalt

Rundel Datentechnik behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist nicht gestattet.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist für Hard- und Softwareprodukte beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Monate ab Lieferdatum. Grundsätzlich wird Gewährleistung nur in dem Umfang geleistet, wie sie vom jeweiligen Hard- oder Softwarehersteller an Rundel Datentechnik gewährt wird.

Soweit Produkte unter Herstellergarantie geliefert werden, wird auf die entsprechenden Garantiebestimmungen des Herstellers verwiesen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn nicht binnen 8 Tagen nach Eintreffen eine Mängelrüge bei Rundel Datentechnik eingeht.

Im Falle berechtigter Mängelrügen nehmen wir nach unserer Wahl entweder Nachbesserungen vor oder liefern Ersatz. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Wandlung oder Minderung geltend zu machen für den Fall, daß Nachbesserungen endgültig scheitern.

Zur Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen sind die gelieferten Produkte durch den Käufer frei an die Betriebsstätte der Rundel Datentechnik anzuliefern.

Wird nach Überprüfung der Produkte festgestellt, daß die Beanstandungen unberechtigt sind, so erfolgt die Rücklieferung an den Käufer unfrei.

Die Haftung von Rundel Datentechnik ist in jedem Fall in der Höhe maximal auf den Kaufpreis des jeweiligen Liefergegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8. Software

Für die Erstellung und Lieferung von Auftragssoftware gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

a) Mängel und Haftungsausschluß

Auftragssoftware wird mit größter Sorgfalt nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Spezifikationen erstellt. Die Software wird vor Auslieferung eingehend getestet und auf Funktionsfähigkeit untersucht.

Rundel Datentechnik behält sich vor, fehlerhafte Programmteile kostenlos nachzubessern bzw. Ersatz zu liefern. Dem Auftraggeber bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung, Minderung) vorbehalten für den Fall, daß die Nachbesserung endgültig scheitert.

Die Haftung von Rundel Datentechnik ist ausgeschlossen für jegliche Schadenersatzansprüche, sei es aus Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung etc., es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Keine Gewähr wird geleistet für Fehler, die durch Einwirkung oder unsachgemäße Behandlung von Dritten auftreten.

b) Urheberrecht und Vertragsstrafe

Die von Rundel Datentechnik erstellte Software ist urheberrechtlich geschützt. Gegen Entrichtung des Rechnungsbetrages bzw. der Lizenzgebühr wird die nicht übertragbare und ausschließliche Lizenz gewährt, die Software für einen einzigen Rechner zu benutzen. Das Kopieren der Software ist einzig für den eigenen Bedarf gestattet. Ansonsten darf kein Teil von Programm oder Dokumentation auf irgendeine Art reproduziert oder in einem DV-System gespeichert werden.

Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Programme oder Dokumentationen an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Die Mehrfachnutzung der Software auf verschiedenen Rechnern innerhalb einer Firma kann nur durch eine schriftliche, vertragliche Regelung erfolgen. Bei Verstößen ist, unbeschadet der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches bzw. von weitergehenden Schadenersatzansprüchen und unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges, in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe von EUR 20.000,00 an Rundel Datentechnik zu zahlen.

9. Datenschutz

Rundel Datentechnik bedient sich der elektronischen Datenverarbeitung im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Ergänzungsbestimmungen

Jede von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Abmachungen sind nicht bindend.

Für alle Vertragsbeziehungen ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Göppingen.

Fassung vom 01.01.2002.